Kultur in der Landschaft - Kulturlandschaft - Ländlicher Raum
Lebensraum Stadt
Raum als Ressource endet oft an physischen Grenzen. Dabei verlangt eine lebenswerte Umgebung die Einhaltung eines gesunden Verhältnisses zwischen Bauland, Grünland und Verkehrsfläche - Gute Raumordnung ist demzufolge wichtig
Bedürfnis nach Verwirklichung im Lebensraum Stadt
In einem essentiellen Teil seiner Umwelt

Lebensraum ist wichtig!

Als Ingenieurbüro für Mensch, Raum und Umwelt stehen wir für einen maßvollen Einfluss des Menschen in der Landschaft, um eine umweltverträgliche Flächennutzung zu gewährleisten.

In diesem Sinne soll unsere Tätigkeit ein Beitrag zur Sicherung oder Wiederherstellung einer guten Qualität von naturnäheren, ländlichen und städtischen Räumen für eine lebenswerte Zukunft sein.

Was wir für sie machen

Die Intensität der Landnutzung steigt, der Bodenverbrauch ist hoch und die damit einhergehenden Nutzungskonflikte nehmen zu. Zweifellos steigt deshalb der Druck auf die Umwelt. Unser Büro vereint Fachkompetenzen in den Bereichen Raumplanung und Ökologie. Unter anderem bieten wir folgende Dienstleistungen an:

 

Raumordnungsfachliches Gutachten

Umweltgutachten

Standortbewertung

 

Raumverträglichkeitsstudie

Interkommunale Gemeindeberatung

Feinstaubmessung

Ob Grünland, Bauland oder Verkehrsflächen, wir bewerten für sie Gebiete und Grundstücke jeglicher Art. Wir beurteilen die Wirkungen von Bauvorhaben auf die Umgebung. Wir beraten und betreuen sie bei Projekten in den Bereichen Raumplanung und Ökologie. Wir helfen ihnen bei entsprechenden behördlichen Angelegenheiten. Zudem bieten wir Akteurinnen und Akteuren fachliche Unterstützung dabei, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu gewährleisten. Unsere Dienstleistungen führen zu Flächenwidmungen, die ein geringeres Konfliktpotential aufweisen und für eine umweltgerechte Landnutzung sorgen.

 

 

Unterstützende Rechtsgrundlage

In den Raumordnungsgesetzen der Bundesländer sind Grundsätze formuliert, die in der Raumplanung und Raumentwicklung auf jeden Fall berücksichtigt werden müssen und keiner Abwägung unterliegen (siehe ÖROK Schriftenreihe 202, 2018, Raumordnung in Österreich, S. 58). Es folgen einige der für meraUm konstituierenden Grundsätze aus dem Kärntner Raumordnungsgesetz (K-ROG):

  • Bei allen raumbedeutsamen Planungen ist auf die Lebensbedingungen künftiger Generationen Rücksicht zu nehmen. Dabei ist ein Ausgleich zwischen den berechtigten Erfordernissen der wirtschaftlichen Entwicklung und der Ökologie anzustreben (§ 2 Abs. 2 Nr. 3).
  • Absehbare Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungen des Raumes sind nach Möglichkeit zu vermeiden oder zumindest auf ein vertretbares Ausmaß zu verringern (§ 2 Abs. 2 Nr. 5).

Alle Raumordnungsinstrumente, somit auch der Flächenwidmungsplan und das Örtliche Entwicklungskonzept, müssen im Einklang mit allen Grundsätzen des Kärntner Raumordnungsgesetzes stehen (siehe § 9 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 K-ROG). Als Büro handeln wir im Sinne der Raumplanungslehre, in Kenntnis der Ökologie und unter Einhaltung aller relevanten Gesetze. Objektivität und die Würdigung wissenschaftlicher Erkenntnisse haben für uns oberste Priorität.