Lebensraum ist wichtig!
Als Ingenieurbüro für Mensch, Raum und Umwelt stehen wir für einen maßvollen Einfluss des Menschen in der Landschaft, um eine umweltverträgliche Flächennutzung zu gewährleisten.
In diesem Sinne soll unsere Tätigkeit ein Beitrag zur Sicherung oder Wiederherstellung einer guten Qualität von naturnäheren, ländlichen und städtischen Räumen für eine lebenswerte Zukunft sein.
Wer wir sind...
Die Intensität der Landnutzung steigt, der Bodenverbrauch ist hoch und die damit einhergehenden Nutzungskonflikte nehmen zu. Zweifellos steigt deshalb der Druck auf die Umwelt. Unser Büro vereint Fachkompetenzen in den Bereichen Raumplanung und Ökologie.
Die von uns angebotenen Dienstleistungen beziehen sich auf alle flächenwidmungs- und nutzungsrelevanten Angelegenheiten. Unter anderem beurteilen wir die voraussichtlichen Auswirkungen von Bauvorhaben. Zudem begleiten wir raumplanerische und ökologische Projekte, sowohl bei ihrer Planung als auch bei der Umsetzung. Grundstücke jeglicher Art und Kategorie werden begutachtet. Erfahren sie mehr über unsere Einsatzbereiche.
Objektiv und konsequent
Behörden genehmigen häufig kurzsichtige Vorhaben, die in der Folge langfristige Auswirkungen auf Gemeinden und in der freien Landschaft haben. So entwickeln die Interessen einzelner Personen oder gesellschaftlicher Gruppen vielfach einen negativen Einfluss auf Menschen vor Ort und deren Umwelt. Aus diesem Grund sind wir für unsere Kunden beratend, betreuend oder gutachterlich tätig, wenn sie Folgendes gefährdet sehen: die Qualität und die Nutzung ihres Grundstückes, die nachhaltige Entwicklung ihrer Gemeinde oder den Naturraum.
Unser Auftrag
Während wir entsprechende Angelegenheiten für unsere Kunden bearbeiten, behalten wir die zwingende Fachlichkeit von zuständigen Behörden und Raumplanungsbüros stets im Auge. Ein Vorgehen im Sinne der Raumplanungslehre ist uns stets ein Anliegen. Der Erhalt wertvoller Biotoptypen hat dabei einen besonderen Stellenwert, da deren Relevanz oft nicht erkannt wird und eine Wiederherstellung in überschaubarer Zeit nicht möglich ist. Wir helfen ihnen gerne dabei, angemessene Schritte zur Beseitigung von Missständen zu setzen. Mehr zu unseren Dienstleistungen finden sie auf unserer Angebotsseite.
Beispiele
Sachverhalte, bei welchen wir sie gerne unterstützen, finden sie aufgegliedert in folgende drei Bereiche:
Naturnaher Lebensraum
Ländlicher Raum
Stadt
Unterstützende Rechtsgrundlage
In den Raumordnungsgesetzen der Bundesländer sind Grundsätze formuliert, die in der Raumplanung und Raumentwicklung auf jeden Fall berücksichtigt werden müssen und keiner Abwägung unterliegen (siehe ÖROK Schriftenreihe 202, 2018, Raumordnung in Österreich, S. 58). Das Kärntner Raumordnungsgesetz (K-ROG) definiert im § 2 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 6 die folgenden – für meraUm ganz zentralen – Grundsätze:
- Bei allen raumbedeutsamen Planungen ist auf die Lebensbedingungen künftiger Generationen Rücksicht zu nehmen. Dabei ist ein Ausgleich zwischen den berechtigten Erfordernissen der wirtschaftlichen Entwicklung und der Ökologie anzustreben.
- Den Interessen des Gemeinwohles sowie den sonstigen öffentlichen Interessen kommt unter Wahrung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte der Bürger der Vorrang gegenüber den Einzelinteressen zu.
Alle Raumordnungsinstrumente, somit auch der Flächenwidmungsplan und das Örtliche Entwicklungskonzept, müssen im Einklang mit diesen – und allen weiteren – Grundsätzen des Kärntner Raumordnungsgesetzes stehen (siehe § 9 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 K-ROG).