Planungsentscheidungen können Auswirkungen auf die Umwelt entfalten. Gute Raumplanung muss daher ökologische Faktoren mit bedenken und Lebensqualität aufrecht erhalten (siehe K-ROG § 2 Abs. 2 Nr. 3). Zur umfassenden Bewertung der Qualität von Lebensräumen sehen wir es somit als unsere Aufgabe Messungen diverser Umweltparameter unabhängig und für jedermann durchzuführen.
Feinstaub (Achtung: Service voraussichtlich erst nächstes Jahr)
Der § 10 Abs. 1 des Immissionsschutzgesetzes besagt, dass bei Grenzwertüberschreitungen vom Landeshauptmann oder dem zuständigen Bundesminister Maßnahmen anzuordnen sind.
Oft ist die nächste behördliche Messstation vom Ort des Interesses so weit entfernt, dass anhand dieser offiziellen Daten schon keine Aussagen mehr getroffen werden können. Mangels Möglichkeiten oder fehlendem Willen werden solche für die Gesundheit relevanten Messungen durch die hiesige Behörde am erwünschten Ort oft nicht durchgeführt, obwohl es Hinweise auf eine Belastung gibt und eine Messung jedenfalls geboten wäre.
Wir bieten Aufklärung
Sollten sie den Verdacht haben, dass 1. die Luft in ihrer Umgebung über das gesetzliche Maß hinaus kontaminiert ist, ihre lokalen Behörden nicht Auskunft geben wollen, beziehungsweise auch nicht können oder 2. einfach Interesse ihrerseits an der Qualität der Luft vor Ort besteht, bieten unsere Messungen Aufklärung und bei Bedarf beweiskräftige Anhaltspunkte um weitere Schritte einleiten zu können.
Technik
Wir messen mit einem Aerosolspektrometer der Firma Grimm. Erfasst werden die Staubpartikel im EDM 264 mittels dem Prinzip der Lichtstreuung an einzelnen Partikel. Die Lichtquelle ist eine Laserdiode.
Eine integrierte kompakte Wetterstation misst Windrichtung, Windgeschwindigkeit, Temperatur, rel. Luftfeuchtigkeit, Niederschlag und Luftdruck. Dadurch wird es unter anderem möglich die Emissionsquelle zurück zu verfolgen.
Gemessen wird nach den Richtlinien des VDI um eine standardisierte und fachlich einwandfreie Methode gewährleisten zu können.
Der Stromanschluss (220 V) ist vom Kunden zur Verfügung zu stellen! Die Energieversorgung des Gerätes ist ebenfalls vom Kunden zu übernehmen!
Die Leistungsaufnahme des Gerätes beträgt 150 W.
Datenverwertung
Die gemessenen Daten und deren Auswertung können folgenden 2 Absichten dienen:
Entweder werden sie bei Bedarf in den größeren Rahmen unserer Gutachten eingebettet oder sie dienen der alleinigen Anfrage einer Luftqualitäts-Überprüfung, was zur Erstellung eines Messberichts für den Auftraggeber führt.
Grundlagen zum Thema Feinstaub finden Sie hier:
https://www.umweltbundesamt.at/umweltthemen/luft/luftschadstoffe/staub