Unsere Gutachten (Privatgutachten und Gerichtsgutachten) werden aus Sicht der Disziplinen Raumplanung und Ökologie verfasst. Eine Auswahl an Beispielen für typische Fälle finden sie in folgenden Kategorien:
Ein Gutachten schafft Fakten und kann somit großen Nutzen entfalten:
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- Es kann als Grundlage für Aussprachen mit den Verursachern dienen.
- Falls erwünscht, kann es auch für den Eintritt in eine Gerichtsverhandlung verwendet werden oder bei Gerichtsverhandlungen selbst zum Einsatz kommen.
- Abseits von Streitfällen können unsere Gutachten auch aus reinem Interesse einem Informationszugewinn über private oder öffentliche Grundstücke dienen.
Neben einer umfassenden Untersuchung des Lebensraumes können wir Recherche und Datenerhebung in aktuellen und historischen Quellen zu fachbezogenen Themen betreiben; erhaltene Informationen werden kompetent zusammengeführt und die im Raum stehende Sachfrage wird professionell beantwortet.
Unsere Kundschaft wird mit einem Gutachten in die Lage versetzt sich gegen fachlich nicht korrekte Bauvorhaben oder sonstige den Landschaftsraum belastende Aktivitäten wehren zu können. Gesetzlichen Regelwerken wird fallspezifisch dabei zum Durchbruch verholfen. Objektivität, Unparteilichkeit und keine Kompromisse sind hier unsere obersten Grundsätze und im Rahmen der Sachverständigen-Tätigkeit auch geboten.