Da unsere Forschung neben der Vermittlung von Wissen hauptsächlich unserem Erkenntnisgewinn zur besseren Erledigung unserer Arbeit dient, sind auch die Schwerpunkte entsprechend gesetzt. Dieser Umstand und ein gewisser Qualitätsanspruch führen dazu, dass Veröffentlichungen unserer Forschungsergebnisse erst dann stattfinden, wenn wir es für sinnvoll halten und die praktische Arbeit es zulässt.
Infolgedessen lehnen wir grundsätzlich abhängige Auftragsforschung ab und sind klar einer unabhängigen objektiven Grundlagenforschung zugewendet. Um ein Forschungsthema im Bereich Grundlagenforschung bearbeiten zu können, darf einer objektiven offenen Herangehensweise nichts im Wege stehen. Der mögliche Erkenntnisgewinn muss aus Sicht der Wissenschaft festgestellt werden.
Forschungsschwerpunkte - Themen
- Entwicklung und Evaluierung zuverlässiger Indikatoren für umweltbewusstes Handeln politischer Gemeinden
- Interkommunale Zusammenarbeit
- Trittsteinbiotope
Zusätzlicher Erkenntnisgewinn aus dem Freilandlabor
In der Ökologie wird der Einfluss des Menschen auf Ökosysteme als Hemerobie bezeichnet und lässt sich in etwa mit dem Wort "Kultureinflussstärke" übersetzen.
Unserem Büro stehen zwei Biotope in von Stadtentwicklung beeinflussten Bereichen zur Beobachtung und Pflege zur Verfügung; es handelt sich um 2 Biotoptypen auf sehr unterschiedlichen Standorten:
- Obstwiese in besiedeltem historischen Flussbett über entwässertem kalkhältigen Auboden im Naturraum "Kärntner Becken" inmitten eines, sich im Strukturwandel befindlichen, dörflich geprägten Stadtgebietes. Leitbild: strukturierte Streuobstwiese mit entsprechender Altersdurchmischung und weiterem Pflanzverband der Obstbäume
- Inselartiger Robinienforst mit einem Anteil an potentiell natürlichen Baumarten auf teils lössbedeckten Kiesen und Sanden der Urdonau im niederösterreichischen Weinviertel an einem Stadtrand. Arten der aktuellen Roten Listen wie Zwerg-Mandel und Steinweichsel sind vorhanden. Der Forst grenzt an eine Gewerbefläche, die der Aufbereitung und dem Transport von Baustoffen dient (Naturraum "Pannonisches Flach- und Hügelland"). Leitbild: standortsgerechter Steppenwald
Mit geeigneten Pflegemaßnahmen unterstützen wir hier die Entwicklung der beiden Lebensräume hin zu ökologisch wertvolleren Flächen. Diese zwei Parzellen grenzen vor Ort an so unterschiedliche Nutzungen wie Wohnen, Brache, Ackerland und Gewerbe.
Der Einfluss des Menschen auf Ökosysteme wird an solchen Standorten besonders gut sichtbar; im Gegenzug wird aber auch die Wirkung und der Nutzen von funktionierenden Ökosystemen auf und für den Menschen in Form sogenannter "Ecosystem Services" offensichtlich.
Es liegt in diesem Zusammenhang nahe, den Raumplanungs-Strategien zur Steuerung des Wachstums von Siedlungsräumen nachzugehen. Denn sowohl die Befolgung als auch die "Nicht-Befolgung" solcher Strategien durch Entscheidungsträger hat Einfluss auf unsere Umgebung. Jede der möglichen Vorgehensweisen wirkt innerhalb einer Siedlung sowie außerhalb von Siedlungen auf: die Häufigkeit und Qualität von Nutzungskonflikten; Grünflächen, die der Erholung, Versickerung und Temperaturregulierung dienen; den Erhalt von ökologisch wertvollen Flächen; die notwendigen Agrarflächen für die Ernährung; den Zustand von Luft, Wasser und Boden.
Bodenverbrauch ist dabei ein inhärentes Thema. Folgen für den Menschen sind bei Veränderung der genannten Faktoren evident. Intelligente Lösungsansätze sind vorhanden.
Fazit
Eine standortsspezifische Evaluierung durch verschiedene Disziplinen muss der Raumplanung immer als wertvolles Feedback dienen, um bessere Planungsentscheidungen im Sinne von Mensch und Ökologie (K-ROG § 2 Abs. 2 Nr. 3) möglich zu machen. Ist dies gewährleistet, so wären die politischen Entscheidungsträger gut beraten, sich an den fachlichen Vorgaben zu orientieren. Für viele Gemeinden wäre so ein langfristiger Schaden abwendbar.
Es ist folgerichtig die Einhaltung der Raumordnungsgesetze samt der anderen raum- und umweltrelevanten Rechtsvorschriften zu kontrollieren und entsprechende Richtlinien umzusetzen. Wie stark dieser Vorgang seitens der Behörden ausgeprägt ist, hängt unter anderem von den jeweils aktuellen politischen Rahmenbedingungen ab. Daher sollte die Befolgung der betroffenen Regelungen auch von der Fachwelt kontrolliert und auf Missstände aufmerksam gemacht werden.
Will man Lebensqualität aufrecht erhalten, so ist es zwingend notwendig die Raumplanung in Verbindung mit ihrem Einfluss auf Ökosysteme zu begreifen (holistischer Ansatz). Dieser Zusammenhang liegt auf der Hand und wird in den Raumordnungsgesetzen unmissverständlich hergestellt; entsprechende Handlungsweisen in den Gemeinden müssen aber meist erst entwickelt und etabliert werden. Die Klarheit in der Wissenschaft ist eminent.
Versiegelung, intensive Bewirtschaftungsformen oder Nährstoffeintrag durch Emissionen sind nicht nur Zeichen wirtschaftlicher Entwicklung, sie sind gleichzeitig einige der ungünstigen Faktoren innerhalb der begrenzten Ressource „Raum", die Veränderungen an Bodeneigenschaften, Vegetation und Luftqualität herbeiführen und somit sämtliche Organismen und deren Lebensräume beeinflussen. Wird aus kommunalpolitischer Sicht hier nicht Maß gehalten und werden Kontrollfunktionen vom Land nicht wahrgenommen, so kann dies naturräumliche sowie daraus resultierende wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Folgen haben.
Schlüsselfiguren in Politik und Wirtschaft rechtfertigen Erweiterungspläne oftmals mit der Schaffung von Arbeitsplätzen. Zu oft aber wird in diesem Zusammenhang den Einzelinteressen politisch zum Durchbruch verholfen und auf ein kritisches Hinterfragen der gewählten Dimension des jeweiligen Projektes verzichtet; raumplanerische Expertise wird häufig ignoriert oder ist nicht in angemessenem Ausmaß vorhanden. Es überrascht nicht, dass solche inkorrekten Abläufe fachlich problematische Entscheidungen herbeiführen. Eine Folge dieser Umstände ist der unkontrollierte Verbrauch von Landschaftsraum.
Die in Aussicht gestellten Arbeitsplätze sind vorhergesagt und daher üblicherweise schwer verifizierbar; gesichert ist hingegen nahezu immer der durch Überbauung irreversibel geschädigte natürliche Boden und eine übermäßige Zunahme des Straßenverkehrs. Die Art der Nutzung der versiegelten Flächen bleibt zumeist für eine unbestimmbare Anzahl an Generationen eingeschränkt, sei es wegen der nun fixierten und schwer rückgängig zu machenden Nutzung oder dem Faktum, dass zur Neubildung von einem Zentimeter Boden ungefähr einhundert Jahre notwendig sind. In der Folge entziehen sich diese Flächen sehr langfristig einer womöglich besseren Nutzung im Sinne des Gemeinwohles. Dies stellt einen dauerhaften Verlust an Möglichkeiten dar, auf die raumbezogenen Bedürfnisse der Menschen vor Ort reagieren zu können.
Regional ist dieser politisch gestützte Vorgang — des maßlosen Verbrauches von Landschaft durch Einzelinteressen — oft die "übliche Praxis"; zwangsläufig verringert sich so das zukünftige Potential der betroffenen Gegend hinsichtlich Siedlungsraum, Grünland und sinnvoller Arbeitsplätze; die Biodiversität naturnäherer Lebensräume im Einflussbereich der genannten Entwicklungen nimmt ab und schmälert somit die Ökosystemleistungen. Veränderte Lebensbedingungen solcherart können Abwanderung ansässiger Bevölkerung und Verödung auslösen.
Hier geht es um sehr lange Wirk-Zeiträume, die übliche Trends, Amtsperioden und aktuelle Sichtweisen maßgeblicher Organe weit überschreiten und gegenwärtige Generationen überdauern. Die weit in der Zukunft liegenden Folgen sind schwer zu visualisieren und oft nur von Fachleuten zu erkennen. Gemeinden und Länder sind somit gefordert Entscheidungen mit Weitblick zu treffen, die in höherem Maße auf Expertise basieren, eine unmittelbare Einbindung aller Bürger erkennen lassen und sich vor allem im Rahmen der Gesetze und deren eigentlichen Intentionen bewegen. Man würde sich so keiner intelligenteren Wege für die Bevölkerung berauben.
Zielführend wäre hier eine erweiterte Verpflichtung jedes Gemeindeamtes, allen Bürgern explizit und öffentlichkeitswirksam ihr Recht bewusst zu machen, bei raumbedeutsamen Entscheidungen mitzuwirken; das Gesetz meint mit diesem Recht keine ausgewählten Gruppen, sondern ausdrücklich "jedermann". (vgl. K-ROG § 12 Abs. 1+3 und § 38 Abs. 1+4+6) Ein mögliches "öffentliches Desinteresse" würde über die so gesteigerte Anzahl von Stellungnahmen und deren geregelte Überprüfung durch das Land sichtbarer und könnte mehr Druck ausüben. Erst dann kann sich der üblicherweise interpretierte Rechtsbegriff des "öffentlichen Interesses an Vorhaben" letztlich an den eigentlichen Wortsinn annähern und sich real einer Überprüfung durch eine betroffene Öffentlichkeit unterziehen. Ansonsten wird meist der Entscheidung einer kleinen Gruppe von Gemeinderäten gefolgt und entsprechend der Abstimmung ein theoretisches "öffentliches Interesse" angenommen; die vielfältigen Funktionen und Nutzungen von Flächen haben aus fachlicher Sicht aber oft einen realen Einfluss auf die Lebensqualität aller Bürger eines Gebietes.
Der verantwortungsvolle Umgang mit Flächen trägt also zum Gemeinwohl bei. Dies zu gewährleisten und dem Gemeinwohl zu dienen ist eine Aufgabe von Raumplanung und Politik; zugleich dürfen Interessen einzelner Personen oder gesellschaftlicher Gruppen dem nicht entgegenstehen und keinen Schaden für die Gesamtheit verursachen. (vgl. K-ROG § 2 Abs. 2 Nr. 6)
Ganz im Sinne von "Nur was man wirklich kennt, lernt man zu schätzen und will man schützen" zeigt die Erfahrung, dass fachliche Schulungen für abstimmende Landes- und Gemeindeorgane durch externe Experten ein zusätzlicher Lösungsansatz wären.
Künstliche Bedürfnisse, die durch Marketing erst generiert werden, beziehungsweise dem Zeitgeist entsprechen, könnten angesichts des langfristigen Laufes der Dinge leichter beurteilt und eventuell als kontraproduktiv erkannt werden, wenn Bewusstseinsbildung im Sinne von Raumplanung und Ökologie stattfände. Es ist anzunehmen, dass durch solch eine Sensibilisierung ein zwangsläufiger noch fundamentalerer Verzicht auf Lebensqualität, einschließlich Raum, in der Zukunft vermieden werden kann. Unsere Arbeit soll unter anderem ein Bewusstsein für die erwähnten Themen und deren Lösungen befördern.